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Über juris

Medienübergreifende Lösungen. Die Rechtsinformationen von juris können zum Festpreis oder zum Einzeldokumentpreis abgerufen werden. Sie haben die Wahl zwischen Paketen, Kommentaren, Modulen, Fachportalen, Fachzeitschriften und Informationsdiensten.

Chancengleichheit. juris steht allen deutschen Gerichten zur Verfügung, ebenso Universitäten, Verwaltungen und Verbänden, der Wirtschaft, den Berufseinsteigern und Großkanzleien, Juristen und allen die sich professionell mit Rechtsfragen beschäftigen.

Dienstleistungen In den letzten Jahren wurden neue Informationsdienste für Bund und Länder aufgebaut, die den Angestellten die Arbeit erleichtern und den Bürgern den Zugang zu Gesetzen und Vorschriften.

E-Learning. Ermöglicht Anwälten eine zeit- und ortsunabhängige Fortbildung.

Höchste Zuverlässigkeit. Die enge Zusammenarbeit mit den Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Gerichtshöfe sowie mit dem Bundesamt für Justiz und dem Bundeszentralamt für Steuern gewährleistet die hohe Qualität unseres Informationsangebotes. Damit stehen jedem juris-Anwender dieselben Rechtsinformationen zur Verfügung wie den Richtern.

Bundesrecht

In die Datenbank Bundesrecht stellen wir Normen, die vom Bundesamt für Justiz mit dokumentarischen Metadaten und Hinweisen versehen sind, unverändert ein (Dokumentationshoheit des Bundes). Die dortige Dokumentationsstelle dokumentiert das gesamte innerstaatliche Bundesrecht (Gesetze und Rechtsverordnungen sowie sonstige Vorschriften) und die fortgeltenden Vorschriften der ehemaligen DDR. Sie erstellt die so genannten konsolidierten Fassungen der Gesetzestexte (unmittelbar les- und anwendbarer Text).

Dazu wertet die Dokumentationsstelle aus:

  • Das Bundesgesetzblatt Teil I mit den dort amtl. verkündeten Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Bestimmungen des innerstaatlichen Bundesrechts sowie den Nachweisen der Entscheidungsformeln des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG),
  • den Verkündungsteil des Bundesanzeigers, amtlicher Teil
  • das Verkehrsblatt
  • das Bundesgesetzblatt Teil II, insoweit als die darin veröffentlichten Vorschriften innerstaatliche Bestimmungen enthalten, die nicht nur in Übergangs- und Ermächtigungsnormen in Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verträgen bestehen.

Rechtsprechung

Enthält die von den Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts und der fünf obersten Bundesgerichte sowie weiterer Dokumentationsstellen ausgewählten Entscheidungen.

Über die vollständige Auswertung von über 600 juristischen Fachzeitschriften gelangen auch Entscheidungen in die Datenbank, die nicht von Gerichten oder Richtern an die Dokumentationsstellen weitergeleitet wurden. Somit wird die gesamte veröffentlichte Rechtsprechung ausgewertet.

Sekundärliteratur

In den letzten Jahren haben wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern ein umfassendes Online-Angebot an Sekundärliteratur aufgebaut. So finden Sie bei uns inzwischen mehrere Hunderte Kommentare, Handbücher, Zeitschriften und Formulare von Partnerverlagen, die digitalisiert und unseren Informationen hinzugefügt wurden.

Bild juris GmbH
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