Wichtige Kriterien für die Zuverlässigkeit eines juristischen Informationssystems sind Objektivität und Transparenz bei der Auswahl der Dokumente und fachliche Korrektheit bei der Dokumentation.
Diese Kriterien werden durch eine Vielzahl von Maßnahmen gewährleistet.
Die wichtigste Maßnahme ist die Zusammenarbeit mit Dokumentationsstellen, die die Auswahl und Auswertung der Dokumente mit fachkompetenter Ausbildung und Erfahrung leisten. Dies sind:
Bei jährlich über zwei Millionen Gerichtsentscheidungen kann es nicht sinnvoll sein, jede ergangene Entscheidung zu erfassen. Es müssen also Auswahlkriterien gefunden werden. Um eine Beeinflussung der juristischen Meinungsbildung durch eine subjektive Auswahl der nachgewiesenen Dokumente zu vermeiden, gibt es objektive Kriterien für die Auswahl:
Auf Grund der sorgfältigen Studien der Projektgruppe zum Aufbau des Rechtsinformationssystems juris bestanden bereits für diese Aufbauarbeiten sehr detaillierte Vorstellungen über die Gewährleistung einer möglichst objektiven Dokumentationsmethode. Bereits in dieser Phase wurden die Weichen gestellt für das Nebeneinander von Volltextsuche und intellektueller Klassifizierung.
Das bedeutet, dass jede Entscheidung, jedes Gesetz etc. einerseits über jedes sinntragende Wort im Wortlaut, wie ihn die Richter, Gesetzgeber etc. gewählt haben, gesucht werden kann, andererseits aber auch Merkmale zur Suche verwendet werden können, die im Dokument selbst nicht vorkommen, aber dem Juristen als Klassifizierungsmerkmale aus Katalogen, Registern, Sachverzeichnissen etc. als Arbeitsinstrumente vertraut sind. Damit war von Anfang an neben die rein maschinelle Verarbeitung der Dokumente die intellektuelle Verarbeitung durch qualifizierte Juristen getreten, die die Qualität der Daten bis heute auszeichnet.
Das Nebeneinander von Volltextsuche und intellektueller Klassifizierung ist insbesondere bei juris schon deswegen unerlässlich, weil nicht alle Dokumente im vollen Wortlaut abgespeichert sind. Dies hat einerseits urheberrechtliche Gründe - wie bei den "Literaturdatenbanken", ist andererseits aber auch eine Frage der menschlichen und technischen Arbeitskapazitäten. Da sich jedoch abzeichnet, dass die juris Anwender Gerichtsentscheidungen grundsätzlich im Volltext wünschen, werden seit 1990 die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der 5 obersten Bundesgerichte im Langtext erfasst und man hat mit der Nacherfassung der Volltexte für diesen Bereich begonnen.
Weitere Maßnahmen für die Sicherung der Qualität der Dokumentation sind eindeutige und sehr detaillierte Dokumentationsrichtlinien und weitgehende programmtechnische Prüfmechanismen die von juris selbst entwickelt wurden. Es werden u.a. dokumentarische Einträge auf formale und inhaltliche Richtigkeit überprüft und aus dokumentarischen Einträgen zusätzliche Suchkriterien gebildet.