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Wichtige Fragen und Antworten zum Portal

Wieso erhält man im Datenbestand der Literaturnachweise ausschließlich Zusammenfassungen?

Antwort: Das liegt daran, dass die Verlage, die einen juristischen Fachbeitrag in einer ihrer Fachzeitschriften veröffentlichen nach den entsprechenden Bestimmungen ein eigenes Urheberrecht auf die Veröffentlichung des Beitrags haben. Die Dokumentationsstellen, die derzeit über 600 unterschiedliche juristische Periodika auf Literaturbeiträge, die in den Datenbestand aufgenommen werden sollen auswerten sind daher gezwungen, eine Zusammenfassung des Inhalts des Beitrags zu verfassen, um diesen dann im Datenbestand abbilden zu dürfen.

Der Vorteil ist jedoch, dass Sie bei juris alle relevanten Veröffentlichungen - und zwar unabhängig von einem konkreten Verlag - mit allen Fundstellennachweisen und zahllosen weiteren Verknüpfungen nachgewiesen bekommen.

Welche Periodika seit wann und durch wen ausgewertet werden, erfahren Sie hier.

Bei der Suche über Alle Dokumente erhalte ich in der Trefferliste ausschließlich Rechtsprechungsdokumente angezeigt, warum?

Antwort: Das liegt an der Sortierung der gefundenen Dokumente in der Trefferliste. Zunächst werden die Rechtsprechungs-, sodann die Literatur und schließlich die Normdokumente angezeigt.

Möchten Sie die Anzeige gleich auf eine bestimmte Dokumentart einschränken, verwenden Sie hierzu die Rechercheauswahl.

Warum ist die Anzahl der Dokumente im Index (Rechtsgebiete gesamt) geringer als die Summe der Trefferanzahlen der Einzelrechtsgebiete?

Antwort: Das liegt daran, dass verschiedene Dokumente gleich mehreren Rechtsgebieten zugeordnet werden können.